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Der Wille des Patienten sei höchstes Gesetz?

Der Wille des Patienten sei höchstes Gesetz?

Bürgervorlesung am 28. Oktober 2019 informiert über Patientenverfügung und Advance Care Planning

In den vergangenen Jahrzehnten sind der Patientenwille und die Autonomie für medizinische Entscheidungen durch gesetzliche Maßnahmen deutlich gestärkt worden. Immer mehr Menschen beschäftigen sich damit, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen bei ihnen durchgeführt werden sollen, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. Betroffene können ihren Willen in einer Patientenverfügung festhalten und so dokumentieren, ob sie im Fall des Falles beispielsweise beatmet werden oder eine Bluttransfusion erhalten wollen. Im Rahmen seiner Bürgervorlesung am Montag, 28. Oktober 2019, um 18.15 Uhr stellt Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen, neben der Patientenverfügung auch das sogenannte Advance Care Planning vor. Dieser strukturierte Prozess zur Erstellung einer Vorausverfügung wird auch als dynamische Form der Patientenverfügung angesehen. Interessierte sind zur Vorlesung im Rudolf-Wöhrl-Hörsaal, Östliche Stadtmauerstraße 11 in Erlangen, herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht legen Patientenwünsche für den Fall schriftlich fest, dass der oder die Betroffene zum Zeitpunkt der notwendigen Behandlungen oder Eingriffe selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist. Daher sollte sich jeder Mensch damit beschäftigen, welche Wert- und Behandlungsvorstellungen er oder sie hat – und zwar noch in gesundem Zustand. Möchte ich nach einem Unfall künstlich beatmet und somit am Leben gehalten werden? Könnte ich mir vorstellen, ein Organ transplantiert zu bekommen oder an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen zu werden? Diese und ähnliche Fragestellungen werden in der Patientenverfügung schriftlich beantwortet und ggf. notariell beglaubigt. Ein Problem dabei ist jedoch, dass die Patientenverfügung, wenn sie gebraucht wird, nicht verfügbar ist oder die festgelegten Wünsche sich nicht auf den aktuellen Fall anwenden lassen. Seit einigen Jahren wird daher ein neuer Ansatz verfolgt: das Advance Care Planning (Behandlung im Voraus planen) ist ein strukturierter Prozess zur Erstellung einer Vorausverfügung. 

Einladung zur Bürgervorlesung

Was genau unter Advance Care Planning zu verstehen ist, darüber spricht Prof. Dr. Ostgathe in seiner Bürgervorlesung „Der Wille des Patienten sei höchstes Gesetz? Von der Patientenverfügung zum Advance Care Planning“ am Montag, 28. Oktober 2019. Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr im Rudolf-Wöhrl-Hörsaal, Östliche Stadtmauerstraße 11, in Erlangen. Im Anschluss sind die Zuhörer herzlich eingeladen, Fragen zu stellen. 

Weitere Informationen: 

Prof. Dr. Christoph Ostgathe
Telefon: 09131 85-3406
E-Mail: palliativmedizin@uk-erlangen.de